Die Elternschaft bleibt auch nach der Trennung eine wichtige Verpflichtung, die ehemalige Paare oft vor große Herausforderungen stellt. Die Obsorge- und Kontaktregelungen werden nicht eingehalten, es mangelt an Kooperation und eine entsprechende Kommunikation scheint unmöglich. In diesen Fällen können Richter bzw. Richterinnen eine Familien- Eltern- oder Erziehungsberatung nach § 107 veranlassen, um den Fokus wieder auf das Wohl der Kinder zu richten. Das Gericht bestimmt dann auch das Stundenausmaß der Beratung. Der geschützte Rahmen soll dann die Möglichkeit bieten, tragfähige Vereinbarungen zu treffen, die die Entwicklung der Kinder unterstützen und die Gesamtsituation entlasten.
Zur Lehrveranstaltung »